Elektronisches Unternehmensregister - Beschluss des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag hat am 28. September 2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse werden nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein (www.unternehmensregister.de).

Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 28.9.2006

Geschrieben am 9. Oktober 2006 von bk um 07:28
Kategorie: XBRL Allgemein