Bundesrat stimmt der Verordnung “EHUG” zu

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 der “Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers” zugestimmt.

Durch die Verordnung wird den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, Unterlagen, die grundsätzlich elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen sind, bis zum 31.12.2009 alternativ auch in Papierform einzureichen.

Quellen:
BR-Drucksache 785/06
BR-Drucksache 785/06 (Beschluss)

Geschrieben am 3. Januar 2007 von bk um 12:30
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